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AGBS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN
Das ist die Standardbeschreibung von AGBs, du kannst sie bearbeiten wenn du im Backend unter Seite Bearbeiten.
AGB – Patrick Piper Webdesign, UI/UX und Entwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Patrick Piper e. U.
Patrick Piper · 6200 Jenbach · kontakt@patrick-piper.com · +43 676 773 46 76
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Patrick Piper (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen grundsätzlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen (B2B).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Agenturvertrag oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des beauftragenden Unternehmens („Auftraggeber“) werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis hat.
1.4 Änderungen dieser AGB gelten für künftig abgeschlossene Verträge ab dem in der jeweiligen Verständigung angegebenen Zeitpunkt. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
1.7 Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Agentur ist berechtigt, die jeweils geltende Fassung in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
2. Social-Media- und Drittplattformen
2.1 Bei Leistungen auf Social-Media-, Werbe-, Hosting-, App-, Suchmaschinen- oder sonstigen Drittplattformen gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Nutzungsbedingungen, Richtlinien und technischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber.
2.2 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Plattformbetreiber, insbesondere über Freigabe, Ablehnung, Sperre, Entfernung, Einschränkung der Reichweite, Kontosperrung, technische Änderungen oder Änderungen der Nutzungsbedingungen. Für derartige Maßnahmen haftet die Agentur nicht, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.
2.3 Die Agentur verpflichtet sich, die ihr zumutbaren Maßnahmen zur vertragsgemäßen Durchführung der Kampagne zu setzen. Eine jederzeitige Abrufbarkeit, bestimmte Reichweite oder dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten und Werbemaßnahmen kann nicht garantiert werden.
3. Konzept-, Pitch- und Ideenschutz
3.1 Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrages zur Erstellung oder Präsentation eines Konzeptes eingeladen und nimmt sie diese Einladung an, entsteht bereits ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), dem diese AGB zugrunde liegen.
3.2 Die Agentur kann bereits im Rahmen der Konzepterarbeitung erhebliche kreative und wirtschaftliche Vorleistungen erbringen.
3.3 Konzepte, Präsentationen und deren sprachliche, grafische oder sonstige Bestandteile sind, soweit sie die erforderliche Werkhöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist nicht zulässig.
3.4 Auch eigenständige werbliche Ideen, die keine Werkhöhe erreichen, dürfen außerhalb eines mit der Agentur abgeschlossenen Hauptvertrages nicht wirtschaftlich verwertet oder genutzt werden, soweit dies die konkrete kreative Leistung der Agentur betrifft.
3.5 Dies gilt insbesondere für eigenständige Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel, Kampagnenideen und strategische Gestaltungselemente, soweit diese der präsentierten Konzeption ihre charakteristische Prägung geben.
3.6 Der Auftraggeber hat Einwände, wonach ihm einzelne Ideen bereits vor der Präsentation bekannt waren, innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation unter Angabe nachvollziehbarer Beweismittel mitzuteilen.
3.7 Konzepte und Präsentationen werden ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Beauftragung übermittelt. Eine Nutzung, Umsetzung oder Weitergabe, auch auszugsweise, ist ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
3.8 Der Auftraggeber kann sich von den Verpflichtungen dieses Punktes durch Zahlung einer im Einzelfall angemessenen, mit der Agentur zu vereinbarenden Entschädigung befreien.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, Angebot, Auftragsbestätigung oder Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Vereinbarung. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Die Agentur übermittelt Entwürfe, Texte, Layouts, Dateien und sonstige Leistungen zur Prüfung und Freigabe. Der Auftraggeber hat diese grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag auf Grundlage der zuletzt übermittelten Fassung fortzuführen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
4.3 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben sowie nachträglicher Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4 Der Auftraggeber prüft die von ihm bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Fotos, Logos, Texte und sonstige Inhalte, auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter und stellt sicher, dass diese für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Wird die Agentur wegen einer vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlage von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos und unterstützt sie bei der Abwehr solcher Ansprüche.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen oder Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
5.2 Die Beauftragung Dritter kann im eigenen Namen oder – nach vorheriger Information des Auftraggebers – im Namen des Auftraggebers erfolgen. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und auf deren fachliche Eignung achten.
5.3 Verpflichtungen gegenüber vom Auftraggeber namhaft gemachten oder für ihn beauftragten Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu übernehmen, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
6. Termine
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
6.2 Verzögert sich eine Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbarer Ereignisse, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Fristen verlängern sich entsprechend.
6.3 Dauert ein solches Hindernis länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zurückzutreten.
6.4 Gerät die Agentur in Verzug, ist der Auftraggeber erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zum Rücktritt berechtigt, sofern die Nachfrist fruchtlos verstreicht.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unmöglich wird, der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfrist nicht erfüllt oder trotz Fälligkeit und Mahnung wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
7.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht fortgesetzt verletzt.
7.3 Gesetzliche Rücktritts- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.
8. Vergütung / Honorar
8.1 Der Honoraranspruch entsteht grundsätzlich mit Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse sowie bei länger laufenden Projekten Zwischen- oder Akontorechnungen zu verlangen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Nettohonorar zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Soweit im Einzelfall kein Honorar vereinbart wurde, ist für die erbrachte Leistung und eingeräumte Nutzungsrechte eine angemessene, marktübliche Vergütung geschuldet.
8.3 Nicht ausdrücklich vom Honorar umfasste Leistungen sowie Barauslagen, Fremdkosten, Produktionskosten, Lizenzen und sonstige Drittleistungen werden gesondert verrechnet.
8.4 Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Bei absehbaren Mehrkosten von mehr als 15 % wird die Agentur den Auftraggeber darauf hinweisen. Der Auftraggeber hat der Agentur daraufhin zeitnah mitzuteilen, ob und in welchem Umfang der Auftrag fortgeführt werden soll. Bis zu einer ausdrücklichen Entscheidung ist die Agentur berechtigt, die betroffenen Leistungen zurückzustellen.
8.5 Bricht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ohne wichtigen, von der Agentur zu vertretenden Grund ab oder ändert er ihn wesentlich, sind die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung sowie bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Kosten zu vergüten. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 1168 ABGB, bleiben unberührt, soweit diese anwendbar sind.
8.6 Mit der Bezahlung von bis dahin erbrachten Leistungen werden keine weitergehenden Nutzungsrechte an nicht vereinbarungsgemäß freigegebenen oder nicht vollständig bezahlten Leistungen eingeräumt.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für weiterverrechnete Barauslagen und sonstige Aufwendungen.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Auftraggeber ersetzt notwendige und angemessene Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang.
9.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur nach vorheriger angemessener Aufforderung berechtigt, Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt.
9.4 Wurde Ratenzahlung vereinbart, kann bei qualifiziertem Zahlungsverzug der noch offene Gesamtbetrag fällig gestellt werden, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum der Agentur, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
10. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche von der Agentur geschaffenen Leistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Layouts, Fotografien, audiovisuelle Inhalte, Reinzeichnungen, Präsentationen, offene Dateien und sonstige Arbeitsunterlagen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. im Verfügungsbereich der Agentur, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
10.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vereinbarten Leistungen. Umfang, Gebiet, Dauer und Medien der Nutzung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. Angebotsunterlage.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Nutzungsrechte nur im vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere in weiteren Medien, Gebieten, für weitere Produkte oder über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.
10.4 Bearbeitungen, wesentliche Änderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen der Agentur durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der Zustimmung der Agentur, soweit dadurch Urheberpersönlichkeitsrechte, vereinbarte Nutzungsbeschränkungen oder berechtigte Interessen der Agentur betroffen sind.
10.5 Die Herausgabe offener bzw. editierbarer Dateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsdateien, Zwischenstände und nicht zur Übergabe bestimmte Produktionsunterlagen zurückzubehalten.
10.6 Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.7 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz oder KI-gestützter Werkzeuge erstellt wurden, im Rahmen der jeweils verfügbaren technischen und rechtlichen Möglichkeiten einzusetzen. Soweit Rechte Dritter oder Nutzungsbedingungen von KI-Anbietern betroffen sind, gelten die entsprechenden Einschränkungen auch für die Nutzung durch den Auftraggeber.
10.8 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs kann eine zusätzliche angemessene Vergütung auslösen. Gesetzliche Ansprüche der Agentur bei unberechtigter Nutzung bleiben unberührt.
11. Kennzeichnung und Referenznennung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf ihre Urheberschaft bzw. Mitwirkung hinzuweisen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder eine abweichende Vereinbarung entgegenstehen.
11.2 Die Agentur darf den Auftraggeber nach Durchführung des Projekts als Referenz nennen und dessen Namen bzw. Firmenlogo auf der eigenen Website und in eigenen Präsentationen verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Ein Widerruf wirkt für zukünftige Veröffentlichungen.
12. Gewährleistung
12.1 Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung, schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die unterlassene oder verspätete Mängelanzeige berührt die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist.
12.2 Bei berechtigter Mängelrüge ist die Agentur grundsätzlich zur Verbesserung oder – soweit dies sachlich möglich und wirtschaftlich zumutbar ist – zum Austausch berechtigt. Der Auftraggeber hat der Agentur die für Prüfung und Verbesserung erforderlichen Möglichkeiten einzuräumen.
12.3 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit von von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Verwaltungsrecht. Die Agentur führt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich eine zumutbare Plausibilitäts- bzw. Grobprüfung durch und weist auf ihr erkennbare rechtliche Bedenken hin.
12.4 Für Leistungen, die durch Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt oder unterstützt werden, gilt ebenfalls, dass eine vollständige Freiheit von Rechten Dritter oder eine bestimmte rechtliche Schutzfähigkeit nicht garantiert werden kann, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.5 Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen bleiben unberührt.
13. Haftung
13.1 Die Agentur haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB wirksam etwas anderes vereinbart ist.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder gesetzlich unabdingbar zu vertretendes Verhalten.
13.4 Für Inhalte, Daten, Materialien und sonstige Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden, haftet die Agentur nicht für Rechtsverletzungen, soweit sie die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat. Wird die Agentur wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, gelten die in Punkt 4.4 geregelten Verpflichtungen des Auftraggebers.
13.5 Soweit eine Haftung der Agentur wirksam beschränkt werden kann, ist die Haftung der Höhe nach – außer bei Vorsatz und soweit gesetzlich zulässig – mit dem Netto-Auftragswert des konkreten Projekts begrenzt. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen gilt als Obergrenze das Nettohonorar der letzten zwölf Monate vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.
13.6 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren bzw. verfallen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Einzelfall eine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14. Anzuwendendes Recht
14.1 Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten findet österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen Anwendung.
14.2 Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
15.2 Für Lieferungen körperlicher Waren geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an das von der Agentur beauftragte Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber über.
15.3 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kann zwischen Unternehmern ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart werden. Eine solche Gerichtsstandsvereinbarung soll im jeweiligen Angebot, Agenturvertrag oder in der Auftragsbestätigung nochmals ausdrücklich getroffen werden. Die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln bleiben im Übrigen unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Dies gilt nicht, soweit zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
16.2 Mitteilungen, Freigaben und Erklärungen können, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, per E-Mail erfolgen. Maßgeblich sind die von den Vertragsparteien zuletzt bekannt gegebenen E-Mail-Adressen.
16.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Änderungen seiner Kontaktdaten und Ansprechpersonen unverzüglich mitzuteilen.
BESTÄTIGUNG / EINBEZIEHUNG DER AGB
Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Agenturvertrages, dass ihm diese AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden und dass er Gelegenheit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die AGB werden in der im jeweiligen Angebot bzw. Agenturvertrag genannten Fassung Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Ort, Datum: ______________________________________
Auftraggeber: Patrick Piper
Unterschrift: _____________________________________
Hinweis zur Verwendung
Diese Fassung ist eine redaktionell und strukturell überarbeitete B2B-AGB-Fassung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten WKO-Muster-AGB und der dazugehörigen Hinweise. Sie ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung. Insbesondere die Klauseln zu Nutzungsrechten, Gewährleistung, Haftung, Haftungshöchstgrenzen, Vertragsbeendigung und Gerichtsstand sollten vor Verwendung im konkreten Unternehmen rechtlich geprüft werden.